Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversi- cherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht ver- zichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungs- nehmers bzw. des Versicherten.

Wer ist versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis

    zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach Vereinbarung kann Folgendes versichert werden:

• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken • Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

    • Baurechtsstreitigkeiten
    • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart-

      nerschafts- und Erbrechtes

    • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
    • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicher-

      ten Personen untereinander

    • Vorsätzlich begangene Straftaten

      Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bau- steine gesondert versichert werden.

    • Wo gilt die Versicherung?

      Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

      Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

      Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, welche vereinbart werden können.

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Rev. 150205

Rechtsschutzversicherung Sparteninformation Seite 05/05 Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versiche- rungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadener- satzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

Unfallversicherung

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Un- fallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Le- bensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, PKW, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wurden Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem ange- messenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist nicht rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier ledig- lich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Anzahl von täglichen Stunden. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Be- zugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausgezahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher. Niemand sollte vor diesem wichtigen Bereich die Augen verschließen.

Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadens- fälle. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

 

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versiche- rungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadener- satzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

Unfallversicherung

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Un- fallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Le- bensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, PKW, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wurden Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem ange- messenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist nicht rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier ledig- lich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Anzahl von täglichen Stunden. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Be- zugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausgezahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher. Niemand sollte vor diesem wichtigen Bereich die Augen verschließen.